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EU-Verordnung wird umgesetzt: Rödermark führt Umweltplakette für Staubsauger ein.
Aktion „Stadtsaugen“ ab 2018 / Staubsaugerzonen / Staubsaugeignungsregister gegen Saug-Sünder
Von Alfons Gotta-Schrod * Zum 01.09.2017 hat sich auf der gesetzlichen Ebene in Deutschland und Europa einiges geändert. Eine wesentliche Neuregelungder EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 ist von der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland bisher noch nicht wirklich wahrgenommen worden. Seit diesem September gelten neue Grenzwerte zum Verkauf von Staubsaugernin der Europäischen Union. Die maximale Nennleistungsaufnahme muss seit 01.09.2017 unter 900 Watt liegen. Zudem ist der maximale jährliche Verbrauch bei durchschnittlicher Nutzung ebenfalls limitiert: auf 43 Kilowattstunden (kWh).
Wohlwissend um diese gesetzliche Änderung zum genannten Stichtag hat der Magistrat der Stadt Rödermark – so geht es aus einer aktuellen Pressemeldung aus dem Ober-Röder Rathaus hervor, die dem Rödermark Examiner vorab zugespielt wurde – in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Klimaschutzmanagement bereits intensive Vorarbeiten geleistet, um die neuen Grenzwerte in Rödermark schnellstmöglich umsetzen zu können. Wie der Magistrat mitteilt, soll bereits zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Oktober der Entwurf einer neuen – kurz -„Staubsaugersatzung“(Originaltitel: „Satzung zur Einhaltung und Überwachung der Grenzwerte beim Stromverbrauch von beschlauchten und unbeschlauchten elektrischen, nicht rein akkubetriebenen, Geräten zur bodennahen Staubaufnahme“) zur Abstimmung gestellt werden. Der Entwurf dieser neuen Satzung liegt dem Rödermark Examiner exklusiv vor.
Neben denüblichen verwaltungsrechtlichen Details enthält die neue Satzung zwei wesentliche Themenkomplexe: Die Einführung einer Umweltplakette (rot/gelb/grün) für alle privat genutzten Staubsauger im Stadtgebiet sowie ordnungsrechtliche Regelungen zu temporären Saugverboten und zur Einführung von Staubsaugerzonen. Die Umweltplakette erhalten Käufer/-innen von neuen Staubsaugern, die bereits das entsprechende EU-Staubsaugerverordnungslabel tragen, unbürokratisch gegen Vorlage des Kaufbeleges im Bürgerbüro. Die Preise für die Staubsaugerplaketten orientieren sich an denen für Pkw und liegen zwischen 5 und 8 Euro. Etwas aufwendiger wird es für die Besitzer von Altsauggeräten. Kann hier keine Bescheinigung über ein entsprechendes Softwareupdate vorgelegt werden, müssen die Geräte zur technischen Abnahme bei der Stadt vorgeführt werden. Ein den europaweiten Normen hierfür entsprechender Testsaugbereich mit verschiedenen Bodentypenwurde bereits auf dem Gelände des städtischen Betriebshofes in der Albert-Einstein-Str. angelegt. Auf mehreren standardisierten Hart-und Teppichbodentypen kommt hier DIN-genormter Staubersatz zum Einsatz, um die Staubaufnahme und die Staubemissionen beim Staubsaugvorgang technisch prüfen und zertifizierenzu können. „Wir sind aktuell dabei“, teilt das städtische Klimaschutzmanagement auf Anfrage schriftlich mit, „die Mitarbeiter für den Staubsaugprüfvorgang entsprechend zu schulen – dazu gehört neben der präzisen Durchführung der amtlichen Deutschen Durchschnitts-Saugchoreografie auch die technisch korrekte und sichere Schlauchschwenkung“. Ziel der Stadt ist es, im Regelbetrieb täglich eine mittlere zweistellige Zahl an Staubsaugerprüfungenwährend der üblichen Öffnungszeiten sicherstellen zu können; die Terminvergabe wird über das Klimaschutzmanagement organisiert.
Sind alle Staubsauger stadtweit erfasst und mit amtlicher Plakette versehen, wird seitens der Verwaltung ein entsprechendes Staubsaugerplakettenkataster erarbeitet. Je nach Ergebnis sollen in einem weiteren Schritt dann Staubsaugerzonen stadtweit angeordnet werden. Die hierfür nötigen Hinweisschilder wurden vom Ordnungsamt vorsorglich beschafft. „Wo es im Stadtgebiet zu Staubsaugerzonen und/oder temporären Saugverboten (nach Verbrauch des maximalen jährlichen Staubsaugstromkontingents-43 kWh) kommen wird“, teilt das städtische Klimaschutzmanagement weitermit, „wird sich aus dem Kataster anhand der prozentualen Verteilung nach roten, gelben und grünen Staubsaugerplaketten ergeben. Sofern die Rödermärker Staubsaugersatzung wie geplant im Oktober beschlossen wird, können entsprechende Staubsaugerzonen und Saugverbote direkt und verbindlich durch den Magistrat angeordnet werden.“
Um den neuen Regelungen den technokratischen Beigeschmack zu nehmen und die Bürger/-innen für klimafreundliches Staubsaugen zu begeistern, plant das Rödermärker Klimaschutzmanagement bereits für den Sommer 2018, parallel zum „Stadtradeln“,die neue Aktion „Stadtsaugen“.
Zum Redaktionsschluss konnten seitens des Magistrates noch keine verbindlichen Informationen hinsichtlich der Frage der Bußgelder für „Saug-Sünder“ gegeben werden. Derzeit ist noch unklar, ob Verstöße gegen Staubsaugerzonen und temporäre Saugverbote rein durch Geldbußen geahndet werden sollen oder ob zusätzlich – mittelfristig – ein Rödermärker Staubsaugeignungsregister eingeführt wird und grobe Verstöße dann auch mit zeitweisem oder sogar dauerhaftem Entzug der Staubsaugerlaubnis sanktioniert werden sollen. Diesbezüglich befände man sich nach Aussage des Magistrates derzeit noch in der rechtlichen Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Bis zur abschließenden Klärung dieser Frage wird gemäß der entsprechenden Übergangsvorschrift in der neuen Staubsaugersatzung das Staubsaugen ohne gültige Staubsaugerplakette in einer Staubsaugerzone grundsätzlich mit 80 Euro Bußgeld geahndet